Direkte Demokratie
in Oberösterreich

Mit dem Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechteänderungsgesetz 2015, das mit 23. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wurden in Oberösterreich die Möglichkeiten der Direkten Demokratie ausgeweitet.


Auf Gemeindeebene wurde die für eine Volksbefragung erforderliche Unterschriftenanzahl deutlich gesenkt (bislang galt eine Hürde von 25% der Wahlberechtigten). Zudem wurde das Instrument der Bürgerinnen- und Bürger-Initiative, das bislang nur auf Landesebene vorgesehen war, auch in den Gemeinden und Statutarstädten eingeführt.

Ebenfalls neu ist, dass nun auch in den Statutarstädten die Abhaltung von Bürgerinnen- und Bürgerfragestunden im jeweiligen Gemeinderat ermöglicht wurde.

 

 

Bürgerinnen- und
Bürger-Initiativen

Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher können mit einer formellen Bürgerinnen- und Bürger-Initiative ihre Anliegen auf Gemeinde- oder Landesebene in den politischen Prozess einbringen.

Bürger-Initiativen erfordern sowohl auf Landesebene als auch auf Gemeindeebene Unterschriften von 2% der bei der letzten Wahl Wahlberechtigten (mindestens jedoch 25 Personen).

Eine landesweite Bürgerinnen- und Bürger-Initiative kann sich an die Landesregierung, an den Landtag oder an die Landesregierung UND den Landtag richten. Eine Bürgerinnen- und Bürger-Initiative auf Gemeindeebene richtet sich an den Gemeinderat.

Volksbefragungen

Volksbefragungen ermöglichen es, zu einem bestimmten Thema ein Meinungsbild bei den Wählerinnen und Wählern einzuholen. Volksbefragungen können nicht nur von gewählten Gremien angesetzt werden, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern eingeleitet werden, wenn die erforderliche Anzahl an Unterstützerinnen und Unterstützern erreicht wird. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist nicht bindend. Gewählte Gremien können sich aber dazu entscheiden, eine Entscheidung vom Ausgang einer Volksbefragung abhängig zu machen.

 

Auf Landesebene können 4% der Wahlberechtigten eine Volksbefragung erzwingen. Auf Gemeindeebene gilt die folgende gestaffelte Regelung für die notwendige Zahl an Unterstützern zur Einleitung einer Volksbefragung:

Zu welchen Anliegen sind Bürger-Initiativen und Volksbefragungen auf Gemeindeebene möglich?

 

Personen, die in der Gemeinde wahlberechtigt sind, können verlangen, dass der betreffende Gemeinderat einen bestimmten Beschluss im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde fasst, ändert oder aufhebt. 

 

Der Aufgabenbereich der Gemeinde besteht aus Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches und Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches.

 

 

Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinden umfasst

 

  • Privatwirtschaftsverwaltung (Die Gemeinde als Unternehmerin und Betreiberin von Versorgungseinrichtungen  wie z. B. Kindergärten, Kläranlagen, Krankenhäuser oder Friedhöfe)
  • Haushaltsführung (Gemeindebudget, Buchführung)
  • Abgabenausschreibung (z. B. Kommunalsteuer, Parkgebühren, Tourismusabgaben)
  • Alle Aufgaben, die im Interesse der örtlichen Gemeinschaft sind und auch von ihr innerhalb der Gemeindegrenzen besorgt werden können (Generalklausel). Besonders genannt sind dabei einige Bereiche wie z. B. die Bestellung von Gemeindebediensteten, Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die örtliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe, die Bewilligung von  örtlichen Faschingsumzügen oder Unterhaltungsfesten sowie auch die Erteilung einer Baubewilligung.
  • das Recht selbständige Verordnungen im Bereich der Ortspolizei zu erlassen

Gesetzliche
Grundlagen

Die auf dieser Webseite dargestellten Instrumente der Direkten Demokratie in Oberösterreich sind in folgenden Gesetzen geregelt:


Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechteänderungsgesetz 2015

Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz
Oö. Landesverfassungsgesetz
Oö. Gemeindeordnung
Statut für die Landeshauptstadt Linz
Statut für die Stadt Wels
Statut für die Stadt Steyr

So geht's!

Demokratie_OÖ hat für Sie
Schritt-für-Schritt-Anleitungen
zusammengestellt, die die Nutzung der
Möglichkeiten der Direkten Demokratie
in Oberösterreich erleichtern sollen.

Bürger-Initiative
in meiner Gemeinde

Anleitung

Landesweite
Bürger-Initiative

Anleitung

Volksbefragung
in meiner Gemeinde

Anleitung

Landesweite
Volksbefragung

Anleitung

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