Die Chance für mehr Sachlichkeit

19.11.2015

Neue Mitgestaltungsmöglichkeit auf Gemeindeebene

In Oberösterreich gab es bisher zuwenig Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger – darüber waren sich die vier Landtagsfraktion einig und beschlossen Ende Jänner 2015 das Bürgerinnen- und Bürgerrechteänderungsgesetz. Damit wurden die Hürden für Volksbefragungen im Land gesenkt und auf Gemeindeebene das Instrument der Bürger-Initiative eingeführt. In Kraft getreten sind diese Neuerungen mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode des oö. Landtags am 23.10.2015.

 

Neue Mitgestaltungsmöglichkeit auf Gemeindeebene

Wie bringe ich mein Anliegen in die Gemeinde - sprich in den Diskussionsprozess im Gemeinderat? Dazu mussten die Bürger bisher entweder einen besonders guten Draht zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister haben oder die mediale Keule schwingen, bis sich die Gemeindemandatare dem Thema nicht mehr entziehen konnten. In Zukunft kann man das auch im Wege der "Bürgerinnen- und Bürgerinitiative" tun. 2 % der Wahlberechtigten (mindestens 25 Personen) als Unterstützer braucht es dafür und ein bestimmtes Anliegen im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde muss im Gemeinderat diskutiert werden. Das heißt zwar noch lange nicht, dass dann eine Entscheidung im Sinne der initiativen Bürger gefällt wird, aber es muss zumindest eine sachliche und nachvollziehbare Interessensabwägung erfolgen.

 

Fazit

Betrachtet man es jetzt als das große Demokratiepaket für Oberösterreich oder eher nur als kleinen Schritt in Richtung mehr Direkte Demokratie - die Chance für eine fachbezogene und konstruktive Diskussion von Themen, die die Menschen bewegen, unabhängig von politischen Farbenspielen oder festgefahrenen Interessenstrukturen besteht allemal.

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Beate Pühringer

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